Meiersheide / Winterscheid: Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des JFV ab 16 Jahren selbst.
Bei jüngeren Mitgliedern ist ein Elternteil stimmberechtigt.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des JFV ab 16 Jahren selbst.
Bei jüngeren Mitgliedern ist ein Elternteil stimmberechtigt.